AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
betreffend den Verkauf und die Lieferung von Mineralölprodukten durch Suter, Joerin AG, Talstrasse 45, CH-4144 Arlesheim (nachfolgend “Verkäuferin” genannt)

1. Offerten/Vertragsabschluss

Sämtliche Offerten verstehen sich als freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme der telefonischen oder schriftlichen Bestellung durch den Verkäufer zustande und ist verbindlich.

2. Preis

Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken inklusive MWST, aller Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport-, Umschlags- und Versicherungskosten. Jede Veränderung der Warenpreise, hervorgerufen durch die Erhöhung der Zoll-, Carbura-, Fiskal-, Lenkungs-, sowie sonstiger öffentlicher Abgaben irgendwelcher Art, welche zwischen Vertragsabschluss und Ablieferung der Ware an den Käufer eintreten, gehen zu Lasten des Käufers.

3. Lieferung

a) Die Lieferung wird dem Kunden voravisiert. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss der Kunde Suter, Joerin AG in Verzug setzen. Lieferverzug allein berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatz.
b) Lieferungen, die mehr als 50 m Zuleitung oder die Zurverfügungstellung einer zusätzlichen Hilfsperson durch den Lieferanten benötigen, werden nur in Ausnahmefällen und gegen Verrechnung der Mehrkosten ausgeführt. Dem Käufer wird empfohlen, die Heizung während dem Abfüllvorgang auszuschalten und nach ca. zwei Stunden wieder einzuschalten.
c) Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer, dass der technische Zustand der Tankanlage und die Messvorrichtung den geltenden Gewässerschutzvorschriften und kantonalen Vorschriften entsprechen. Schäden, die durch das Überlaufen von Brenn- und Treibstoffen infolge mangelhaften Zustands der Tankanlage entstehen, gehen zu Lasten des Tankbesitzers.

4. Minderung/Nachlieferung

Sollte die ausgelieferte Menge aus Platzgründen um mehr als 10 Prozent oder 1000 Liter unter der Bestellmenge liegen, ist Suter, Joerin AG berechtigt, den Verkaufspreis der entsprechenden Mengenkategorie für die gesamte Liefermenge anzuwenden. Der Vermerk “Tank füllen” wird als Wunsch und ohne eine Lieferverpflichtung entgegengenommen.

5. Rücktritt vom Vertrag

Die Annullierung des Vertrages durch den Käufer berechtigt Suter, Joerin AG zu Schadenersatz: Sofern der Tagespreis bei der Annullierung tiefer als der bestätigte Kaufpreis ist, wird dem Käufer die Differenz zwischen dem bestätigten Kaufpreis und dem aktuellen Tagespreis zuzüglich einer Umtriebsentschädigung im Betrage von CHF 150.00 zuzüglich MWST in Rechnung gestellt. Ist der aktuelle Tagespreis höher als der bestätigte Kaufpreis, wird nur die Umtriebsentschädigung in Rechnung gestellt.

6. Fakturierung/Zahlungskonditionen

Die Fakturierung erfolgt aufgrund der Angaben laut Lieferschein, d. h. über das durch die amtlich geeichte Messvorrichtung festgestellte Volumen der Ware bei Tankwagenlieferungen, bzw. bei Abholungen ex Lager, umgerechnet auf 15° Celsius. Zahlungen des Käufers haben innert der vereinbarten Zahlungsfrist rein netto, d. h. ohne jeglichen Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung zu erfolgen.

7. Zahlungsverzug

Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist können ohne weitere Mahnung Verzugszinse berechnet werden. Nach Nichtbezahlung trotz Mahnung werden zudem sämtliche Forderungen der Verkäuferin aus anderen Lieferungen zur Zahlung fällig. Bestehende Bestellungen hat die Verkäuferin nicht zu erfüllen, solange sich der Käufer in Zahlungsverzug befindet, in irgendein Pfändungs- oder Konkursverfahren verwickelt ist oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eingetreten ist. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückfordern (Art 214 Abs. 3 OR). Diese ist berechtigt, jederzeit über den Kaufgegenstand zu verfügen; sie darf ihn auch zurücknehmen, wofür ihr der Käufer ungehindert Zutritt zu seiner Tankanlage zu gewähren hat.

8. Reklamationen

Allfällige Mängelrügen und andere Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bei der Verkäuferin schriftlich angebracht werden.

9. Höhere Gewalt/Lieferungsbehinderung/Haftung

Alle vom guten Willen des Verkäufers unabhängigen Ereignisse, welche ihm oder seinen Lieferanten oder den Transportanstalten die Herstellung, Heranschaffung, Verladung oder Zustellung der Ware im In- und Ausland erschweren oder verunmöglichen (wie z.B. Krieg, Aufruhr, Streik, Terrorakte, Kontingentierungen, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Lieferungsbehinderung, jede Art von Betriebsstörungen, die Zerstörung und Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien oder der Ware selbst) gelten als höhere Gewalt und berechtigen ihn, die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder bis zum Eintreten normaler Verhältnisse hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten und zwar unter Ausschluss jedes Ersatz- und Schadenanspruches.

10. Zweckbestimmung der Ware

Der Käufer ist gegenüber der Zollverwaltung sowie gegenüber der Verkäuferin verantwortlich, dass die gekaufte Ware nur gemäss den zollamtlichen Zweckbestimmungen verwendet wird. Heizöl wird zu einem begünstigten Satz besteuert und darf daher nur zu Feuerungszwecken verwendet werden. Widerhandlungen und zweckentfremdete Nutzung werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet.

11. Abweichungen von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Arlesheim.