AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
betreffend den Verkauf und die Lieferung von festen Brennstoffen durch Suter, Joerin AG, Talstrasse 45, CH-4144 Arlesheim (nachfolgend “Verkäuferin” genannt)
1. Offerten/Vertragsabschluss
Sämtliche Offerten verstehen sich als freibleibend. Der Vertrag kommt durch Annahme der telefonischen oder schriftlichen Bestellung durch den Verkäufer zustande und ist verbindlich.
2. Preis
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizerfranken inklusive MWST, aller Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport-, Umschlags- und Versicherungskosten. Jede Veränderung der Warenpreise, hervorgerufen durch die Erhöhung der Zoll-, Fiskal-, Lenkungs-, sowie sonstiger öffentlicher Abgaben irgendwelcher Art, welche zwischen Vertragsabschluss und Ablieferung der Ware an den Käufer eintreten, gehen zu Lasten des Käufers.
3. Lieferung
a) Die Lieferung wird dem Kunden voravisiert. Bei Nichtlieferung zum vereinbarten Zeitpunkt muss der Kunde Suter, Joerin AG in Verzug setzen. Lieferverzug allein berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatz.
b) Abholungen ab Lager müssen angemeldet werden. Für Verzögerungen oder nicht Bereitstellen von Waren aufgrund fehlender Terminvereinbarungen kann die Verkäuferin nicht haftbar gemacht werden.
c) Die Verkäuferin haftet nicht für Lieferminderungen und Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspätet angelieferter Bahnwagen.
4. Rücktritt vom Vertrag
Die Annullierung des Vertrages durch den Käufer berechtigt Suter, Joerin AG zu Schadenersatz und zu einer Umtriebsentschädigung von CHF 150.- zuzüglich MWST.
5. Fakturierung/Zahlungskonditionen
Die Fakturierung erfolgt aufgrund der Angaben laut Lieferschein, d. h. über das durch die amtlich geeichte Messvorrichtung festgestellte Gewicht der Ware bei Lieferungen, bzw. bei Abholungen ex Lager. Zahlungen des Käufers haben innert der vereinbarten Zahlungsfrist rein netto, d. h. ohne jeglichen Abzug und unter Ausschluss der Verrechnung zu erfolgen.
6. Zahlungsverzug
Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist können ohne weitere Mahnung Verzugszinse berechnet werden. Nach Nichtbezahlung trotz Mahnung werden zudem sämtliche Forderungen der Verkäuferin aus anderen Lieferungen zur Zahlung fällig. Bestehende Bestellungen hat die Verkäuferin nicht zu erfüllen, solange sich der Käufer in Zahlungsverzug befindet, in irgendein Pfändungs- oder Konkursverfahren verwickelt ist oder eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eingetreten ist. Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware kann die Verkäuferin vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurückfordern (Art 214 Abs. 3 OR). Diese ist berechtigt, jederzeit über den Kaufgegenstand zu verfügen; sie darf ihn auch zurücknehmen, wofür ihr der Käufer ungehindert Zutritt zu seiner Lagerstätte zu gewähren hat.
7. Reklamationen
Allfällige Mängelrügen und andere Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware bei der Verkäuferin schriftlich angebracht werden.
8. Höhere Gewalt/Lieferungsbehinderung/Haftung
Alle vom guten Willen des Verkäufers unabhängigen Ereignisse, welche ihm oder seinen Lieferanten oder den Transportanstalten die Herstellung, Heranschaffung, Verladung oder Zustellung der Ware im In- und Ausland erschweren oder verunmöglichen (wie z.B. Krieg, Aufruhr, Streik, Terrorakte, Kontingentierungen, Naturkatastrophen, Ein- und Ausfuhrverbote und sonstige behördliche Massnahmen im In- und Ausland, jede Art von Lieferungsbehinderung, jede Art von Betriebsstörungen, die Zerstörung und Beschädigung von Rohstoffen, Hilfsmaterialien oder der Ware selbst) gelten als höhere Gewalt und berechtigen ihn, die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder bis zum Eintreten normaler Verhältnisse hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten und zwar unter Ausschluss jedes Ersatz- und Schadenanspruches.
9. Abweichungen von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Arlesheim.